Muster Weiterbildungsvereinbarung Schweiz
Unser Muster Weiterbildungsvertrag kann Ihnen als Vorlage dienen.
Es wird oft festgelegt, dass die Kosten für externe Weiterbildungen zunächst vom Arbeitgeber übernommen werden. Diese müssen aus bestimmten Gründen jedoch später vom Arbeitnehmer übernommen oder erstattet werden. Solche Vereinbarungen entsprechen jedoch nicht immer den gesetzlichen Vorschriften. Wer ist für die Übernahme der Weiterbildungskosten verantwortlich?
In der Schweiz sind Weiterbildungsvereinbarungen ein Instrument, um die Kosten und Bedingungen einer freiwilligen Weiterbildung gesetzeskonform zu regeln. Ein Weiterbildungsvertrag in der Schweiz sollte mindestens folgende Punkte regeln: Kostenverteilung, Rückzahlung, Kündigungsfristen.
- Kosten der Weiterbildung: Muster Weiterbildungsvereinbarung
- Rückzahlungsvereinbarungen: Bedingungen und Gültigkeit
- Abschluss der Weiterbildung: Der Vorteil für den Arbeitnehmer
- Kündigung Weiterbildungsvereinbarung
- Nicht bestehen der Ausbildung: Regelungen und Verschulden
- Weiterbildungszeit als Arbeitszeit
- Exkurs: Erstattung von Auslagen
- Fazit
Kosten der Weiterbildung: Muster Weiterbildungsvereinbarung
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Arbeitgeber freiwillig die Weiterbildung bezahlten. Damit wollen sie ihre Mitarbeiter motivieren und das erworbene Wissen im Betrieb nutzen. Es stehen damit nicht nur wirtschaftliche Gründe eines Arbeitgebers im Vordergrund. Im Gegenzug verpflichtet sich der Mitarbeiter für eine gewisse Dauer im Betrieb zu verbleiben (siehe: Muster Weiterbildungsvertrag).
Rückzahlungsvereinbarungen: Bedingungen und Gültigkeit
Unklarheiten in einem Weiterbildungsvertrag gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Obwohl Schriftlichkeit nicht zwingend erforderlich ist, wird sie empfohlen (Beweis im Streitfall).
Abschluss der Weiterbildung: Der Vorteil für den Arbeitnehmer
Kündigung Weiterbildungsvereinbarung
Es wird empfohlen, eine Rückzahlungsverpflichtung degressiv zu gestalten, um Missbräuche zu vermeiden. Eine Forderung des gesamten Betrags kurz vor Ablauf der Dauer der Vereinbarung wäre nicht zulässig. Dies, weil der Arbeitnehmer nach der Weiterbildung sein Wissen bereits in die Unternehmung einfliessen lässt. Der Arbeitgeber hat somit bereits vom zusätzlichen Knowhow des Arbeitnehmers profitiert.
Nicht bestehen der Ausbildung: Regelungen und Verschulden
Es ist ratsam, klare Regelungen für den vorzeitigen Abbruch der Ausbildung vorzusehen. Fehlt eine solche Regelung, sollte keine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers vorliegen. Ein Nichtbestehen einer Ausbildung liegt erst vor, wenn eine Prüfung nicht mehr wiederholt werden darf.
Weiterbildungszeit als Arbeitszeit
Exkurs: Erstattung von Auslagen
Zu den notwendigen Auslagen zählen insbesondere Schulungskosten, die im Rahmen einer üblichen Einarbeitung für eine spezifische Position entstehen. Diese gelten als unverzichtbar.
Als Beispiel ist hier die Einführung einer neuen Software (z.B Office 365, SAP) im Betrieb zu denken. Gleiches gilt für betriebsbedingte Schulungen im Bereich Sicherheit (z.B. Nothelferkurs, Brandschutz). Derartige Kosten sind immer vom Unternehmen zu tragen.
Fazit
Eine Anpassung der Weiterbildungsvereinbarung auf den spezifischen Vertragskontext ist empfehlenswert. Es ist ratsam, diese Anpassungen von einem Rechtsberater überprüfen zu lassen, um rechtliche Klarheit zu gewährleisten. Die Prüfung durch einen Experten kann dabei helfen, potenzielle Risiken zu vermeiden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Weitere interessante Artikel zum Thema finden Sie hier:
Die Experten der Alpinum Accounting stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Yves Maurer, Geschäftsführer
Finanzbuchhaltung
Individuelle auf Sie zugeschnittene, persönliche Dienstleistung im Bereich Buchführung und Rechnungslegung
Lohnbuchhaltung
Führen der Lohnbuchhaltung und erstellen der Lohnabrechnungen & -ausweise
Geschäftsabschluss
Ende Jahr übernehmen wir den kompletten Jahresabschluss mit konkreten Handlungsempfehlungen
Steuer- und Rechtsberatung
Bei komplexen Steuer- und Rechtsthemen unterstützen wir Sie gerne mit unseren Partnerlösungen