Die Krankentaggeldversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Trotzdem versichern die meisten Arbeitgeber ihre Angestellten.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und die dazugehörende Verordnung (KVV) enthalten Bestimmungen zur freiwilligen Krankentaggeldversicherung.
Was ist bei einer Krankentaggeldversicherung zu beachten?
Die Meldung einer Krankheit
Was deckt die Krankentaggeldversicherung?
Die Liste der Dienstleistungen umfasst in der Regel Folgendes:
- Taggeld – Die versicherte Tagesentschädigung wird für die Zeit der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
- Lohnfortzahlung – Leistungen einer Versicherungsgesellschaft bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Rückfällen oder Spätfolgen früherer Unfälle, die nicht versichert waren oder für die aus der damaligen Versicherung keine Leistungspflicht mehr besteht.
- Lohnnachgenuss – Wenn ein Versicherter infolge einer versicherten Krankheit stirbt, übernimmt der Versicherer die gesetzliche (von Art. 338 Abs. 2 OR) Lohnfortzahlungspflicht des Versicherungsnehmers.
- Geburtengeld – Die Geburtszulage ergänzt die Mutterschaftsentschädigung nach dem Erwerbsersatzgesetz.
- Familienzulagen – Kinder- und Ausbildungszulagen aus den Familienausgleichskassen sind als Teil des versicherten Einkommens mitversichert.
Wie lange zahlt die Krankentaggeldversicherung?
Krankentaggeldversicherung bei Kündigung
Übertritt in die Einzelversicherung
Der Arbeitgeber muss den Versicherten bei seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen über die Möglichkeit des Übertragungsrechts und die Übertragungsfrist informieren.
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