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Die Krankentaggeldversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Trotzdem versichern die meisten Arbeitgeber ihre Angestellten.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und die dazugehörende Verordnung (KVV) enthalten Bestimmungen zur freiwilligen Krankentaggeldversicherung.
Die Meldung einer Krankheit
Je nach Versicherungsgesellschaft und Art Ihres Vertrages können unterschiedliche Fristen für die Meldung der Arbeitsunfähigkeit gelten. In der Regel muss eine Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtlich zu Leistungen führen wird, innerhalb von 3 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemeldet werden. Bei längeren Wartezeiten (> 21 Tage) verlängert sich diese Meldefrist auf 30 Tage. Bei der Anmeldung ist gleichzeitig eine ärztliche Bescheinigung über den Grad und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.
Was deckt die Krankentaggeldversicherung?
Die Versicherungsleistungen werden zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft abgestimmt und werden nach den vereinbarten vertraglichen Bedingungen bemessen.
Die Liste der Dienstleistungen umfasst in der Regel Folgendes:
- Taggeld – Die versicherte Tagesentschädigung wird für die Zeit der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
- Lohnfortzahlung – Leistungen einer Versicherungsgesellschaft bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Rückfällen oder Spätfolgen früherer Unfälle, die nicht versichert waren oder für die aus der damaligen Versicherung keine Leistungspflicht mehr besteht.
- Lohnnachgenuss – Wenn ein Versicherter infolge einer versicherten Krankheit stirbt, übernimmt der Versicherer die gesetzliche (von Art. 338 Abs. 2 OR) Lohnfortzahlungspflicht des Versicherungsnehmers.
- Geburtengeld – Die Geburtszulage ergänzt die Mutterschaftsentschädigung nach dem Erwerbsersatzgesetz.
- Familienzulagen – Kinder- und Ausbildungszulagen aus den Familienausgleichskassen sind als Teil des versicherten Einkommens mitversichert.
Wie lange zahlt die Krankentaggeldversicherung?
Die Versicherungslaufzeit ist frei wählbar. In den meisten Fällen sind es jedoch 730 Tage (d.h. rund zwei Jahre) – danach übernimmt die IV die Kosten, sofern eine Invalidität vorliegt.
Krankentaggeldversicherung bei Kündigung
Im Falle einer Kündigung zahlen die meisten Krankentaggeldversicherungen das Taggeld auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter. Sie zahlen so lange, wie die Arbeitsunfähigkeit andauert, maximal jedoch bis zur Ausschöpfung des Höchstanspruchs (von in der Regel 730 Tagen). Allerdings gibt es einige wenige Krankenversicherungen, die in ihren Konditionen den Taggeldanspruch auf die Dauer des Arbeitsvertrages beschränken. In einem solchen Fall ist es unerlässlich, den Übergang in die Einzelversicherung zu melden.
Übertritt in die Einzelversicherung
Nach dem Austritt aus dem versicherten Unternehmen hat die versicherte Person eine Frist von drei Monaten, um das Recht auf Übertragung auszuüben. Die Einzelversicherung beginnt am ersten Tag nach dem Ausscheiden aus dem versicherten Unternehmen. Als Basis für den versicherbaren Lohn der Einzelversicherung gilt der letzte versicherte Lohn der Kollektivversicherung.
Der Arbeitgeber muss den Versicherten bei seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen über die Möglichkeit des Übertragungsrechts und die Übertragungsfrist informieren.
Krankentaggeldversicherung Selbständigerwerbende
Für Selbständige ist der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung nicht obligatorisch. Sie können jedoch eine Krankenversicherung mit Unfalldeckung abschliessen.
Inhaltsverzeichnis
Author: Yves Maurer
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