In der Schweiz ist der Lohnausweis ein wichtiger Bestandteil der jährlichen Lohnabrechnung. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern diesen Ausweis bis spätestens Ende Februar des Folgejahres zur Verfügung stellen.
Der Lohnausweis enthält Informationen zu den verschiedenen Lohnbestandteilen, die ein Mitarbeiter im Laufe des Jahres erhalten hat.
Was ist wo im Lohnausweis zu deklarieren?
Teil 1- Buchstaben
Buchstabe A: Ankreuzen
Buchstabe C: AHV-Nummer des Arbeitnehmers
Buchstabe D: Massgebendes Kalenderjahr
Buchstabe E: Genaue Lohnperiode
Buchstabe F: Ankreuzen, wenn dem Arbeitnehmer keine Kosten für den Weg zur Arbeit entstehen:
- Verwendung eines Firmenwagens
- Beförderung zum Arbeitsplatz
- Die Erstattung der tatsächlichen Kosten für die Autokilometer
- Die Bereitstellung eines Generalabonnements
- Lunch-Checks
- Vergünstigte Preise in den Personalrestaurants
- Spesenerstattung für die Hauptmahlzeit
Buchstabe I: Unterschrift
Teil 2 - Zahlen 1 – 12
- Reguläres Gehalt
- Sämtliche Zulagen
- Provisionen
- Zuschüsse für den Arbeitsweg und Geldleistungen für auswärtige Mahlzeiten
Ziffer 2.1: Verpflegung und Unterkunft
Ziffer 2.2: Privatanteil Geschäftswagen. Der monatlich zu deklarierende Betrag beträgt 0,9 % des Kaufpreises (exkl. MwSt.), mindestens jedoch 150 CHF pro Monat.
Ziffer 2.3: Sonstige Zusatzleistungen
- Bonuszahlungen
- Antritts- und Austrittsentschädigungen
- Treueprämien
- Dienstaltersgeschenke, Jubiläumsgeschenke
- Umzugsentschädigungen (pauschal oder effektiv)
- Lohnnachzahlungen
- Abgangsentschädigungen und Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter
- Das steuerpflichtige Einkommen, das der Arbeitnehmer im entsprechenden Kalenderjahr aus Mitarbeiterbeteiligunge erhalten hat.
- Entschädigung des Verwaltungsrats
- Sitzungsgelder
- Tantiemen
- Taggelder
- Leistungen der ALV oder OE
- Vom Arbeitgeber übernommen: Beträge an Säule 3a, Quellensteuer, Schulgelder für Kinder des Arbeitnehmers
Ziffer 9: Arbeitnehmeranteil für Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBUV
Ziffer 10.1: Reguläre Beiträge für die berufliche Vorsorge
Ziffer 10.2: Beiträge zu Vorsorgeeinrichtungen, die der Verbesserung des Vorsorgeschutzes dienen
Ziffer 12: Quellensteuerabzug
Teil 3 - Zahlen 13
Entschädigungen des Arbeitgebers für Auslagen, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit entstanden sind.
13.1 Effektivespesen – aufgrund von Belegen oder in Form von Einzelfallpauschalen. Wenn alle spezifischen Anforderungen erfüllt sind, genügt es, ein Kreuz (X) in das kleine Feld 3.1.1.
13.2 Pauschalspesen. Ist immer anzugeben, auch wenn es ein genehmigtes Spesenreglement gibt.
Teil 4- Zahlen 14 – 15
Auf diesen Zeilen sind geldwerte Vorteile verschiedener Art aufzuführen, die er beim Arbeitgeber nicht bewerten konnte.
Ziffer 15: Bemerkungen
Hier sollten alle zusätzlichen erforderlichen Informationen eingetragen werden, die nicht in einem der anderen Felder angegeben sind.
- Anzahl der Tage mit Erwerbsausfallentschädigungen
- Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung:
- Hinweis auf die genehmigte Spesenregelung z.B «Spesenreglement durch Kanton X am … genehmigt»
- Expatriatespesen z.B. «Expatriateruling durch Kanton X am … genehmigt»
- Mehrfache Lohnausweise z.B. «Einer von … Lohnausweisen»
- Korrekturen z.B. «Dieser Lohnausweis ersetzt denjenigen Lohnausweis vom XX.XX.XXXX»
- Teilzeitbeschäftigung z.B. «50 %-Stelle»
- Mitarbeiterbeteiligungen : Falls der Verkehrswert von der Steuerbehörde genehmigt wurde, ist folgender Vermerk anzubringen: „Verkehrswert vom Kanton X genehmigt am … (Datum)“. Sofern noch kein steuerpflichtiges Einkommen aus der Mitarbeiterbeteiligung entsteht: “ Mitarbeiterbeteiligung ohne steuerpflichtige Einkünfte. Grund: …“.
- Umzugskosten z.B «Umzugskosten von CHF … infolge Sitzverlegung vom Arbeitgeber bezahlt».
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