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HR

Das musst du bei Lohnausweisen zwingend beachten

By 10. Mai 2023Februar 21st, 2025No Comments

In der Schweiz ist der Lohnausweis ein wichtiger Bestandteil der jährlichen Lohnabrechnung. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern diesen Ausweis bis spätestens Ende Februar des Folgejahres zur Verfügung stellen.

Der Lohnausweis enthält Informationen zu den verschiedenen Lohnbestandteilen, die ein Mitarbeiter im Laufe des Jahres erhalten hat.

Teil 1- Buchstaben

So tragen Sie die Informationen in die Buchstabenquadrate ein. 

Buchstabe A: Ankreuzen

Buchstabe C: AHV-Nummer des Arbeitnehmers

Buchstabe D: Massgebendes Kalenderjahr

Buchstabe E: Genaue Lohnperiode

Buchstabe F: Ankreuzen, wenn dem Arbeitnehmer keine Kosten für den Weg zur Arbeit entstehen:

  • Verwendung eines Firmenwagens 
  • Beförderung zum Arbeitsplatz 
  • Die Erstattung der tatsächlichen Kosten für die Autokilometer 
  • Die Bereitstellung eines Generalabonnements

Buchstabe G: Kantinenverpflegung/Mittagessenschecks/Mahlzeitenzahlungen

  • Lunch-Checks 
  • Vergünstigte Preise in den Personalrestaurants 
  • Spesenerstattung für die Hauptmahlzeit 

Buchstabe H: Name und Adresse 

Buchstabe I: Unterschrift  

Teil 2 - Zahlen 1 – 12

Ziffer 1: Der Bruttolohn des Arbeitnehmers

  • Reguläres Gehalt 
  • Sämtliche Zulagen
  • Provisionen
  • Zuschüsse für den Arbeitsweg und Geldleistungen für auswärtige Mahlzeiten 

Ziffer 2: Gehaltsnebenleistungen, die nicht in Form von Geld gezahlt werden.

Ziffer 2.1: Verpflegung und Unterkunft 
Ziffer 2.2: Privatanteil Geschäftswagen. Der monatlich zu deklarierende Betrag beträgt 0,9 % des Kaufpreises (exkl. MwSt.), mindestens jedoch 150 CHF pro Monat. 
Ziffer 2.3: Sonstige Zusatzleistungen 

Ziffer 3: Unregelmässige Leistungen 

  • Bonuszahlungen 
  • Antritts- und Austrittsentschädigungen  
  • Treueprämien  
  • Dienstaltersgeschenke, Jubiläumsgeschenke 
  • Umzugsentschädigungen (pauschal oder effektiv) 
Ziffer : Kapitalleistungen 
  • Lohnnachzahlungen 
  • Abgangsentschädigungen und Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter 
Ziffer 5 : Beteiligungsrechte gemäss Beiblatt 
  • Das steuerpflichtige Einkommen, das der Arbeitnehmer im entsprechenden Kalenderjahr aus Mitarbeiterbeteiligunge erhalten hat. 
Ziffer 6: Verwaltungsratsentschädigungen 
  • Entschädigung des Verwaltungsrats
  • Sitzungsgelder 
  • Tantiemen
Ziffer 7: Andere Leistungen 
  • Taggelder 
  • Leistungen der ALV oder OE 
  • Vom Arbeitgeber übernommen: Beträge an Säule 3a, Quellensteuer, Schulgelder für Kinder des Arbeitnehmers 
Ziffer 8: Bruttolohn

Ziffer 9Arbeitnehmeranteil für Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBUV 

Ziffer 10: Berufliche Vorsorge (2. Säule) Ziffer 10.1: Reguläre Beiträge für die berufliche Vorsorge 
Ziffer 10.2: Beiträge zu Vorsorgeeinrichtungen, die der Verbesserung des Vorsorgeschutzes dienen 

Ziffer 11: Nettolohn Ziffer 12: Quellensteuerabzug

Teil 3 - Zahlen 13

Ziffer 13: Spesenvergütungen 

Entschädigungen des Arbeitgebers für Auslagen, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit entstanden sind. 

13.1 Effektivespesen – aufgrund von Belegen oder in Form von Einzelfallpauschalen. Wenn alle spezifischen Anforderungen erfüllt sind, genügt es, ein Kreuz (X) in das kleine Feld 3.1.1. 
13.2 Pauschalspesen. Ist immer anzugeben, auch wenn es ein genehmigtes Spesenreglement gibt. 

Teil 4- Zahlen 14 – 15

Ziffer 14: Weitere Gehaltsnebenleistungen 

Auf diesen Zeilen sind geldwerte Vorteile verschiedener Art aufzuführen, die er beim Arbeitgeber nicht bewerten konnte. 

Ziffer 15: Bemerkungen 

Hier sollten alle zusätzlichen erforderlichen Informationen eingetragen werden, die nicht in einem der anderen Felder angegeben sind. 

  • Anzahl der Tage mit Erwerbsausfallentschädigungen 
  • Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung: 
  • Hinweis auf die genehmigte Spesenregelung z.B «Spesenreglement durch Kanton X am … genehmigt» 
  • Expatriatespesen z.B. «Expatriateruling durch Kanton X am … genehmigt» 
  • Mehrfache Lohnausweise z.B.  «Einer von … Lohnausweisen» 
  • Korrekturen z.B. «Dieser Lohnausweis ersetzt denjenigen Lohnausweis vom XX.XX.XXXX» 
  • Teilzeitbeschäftigung  z.B.  «50 %-Stelle» 
  • Mitarbeiterbeteiligungen : Falls der Verkehrswert von der Steuerbehörde genehmigt wurde, ist folgender Vermerk anzubringen: „Verkehrswert vom Kanton X genehmigt am … (Datum)“. Sofern noch kein steuerpflichtiges Einkommen aus der Mitarbeiterbeteiligung entsteht: “ Mitarbeiterbeteiligung ohne steuerpflichtige Einkünfte. Grund: …“. 
  • Umzugskosten z.B «Umzugskosten von CHF … infolge Sitzverlegung vom Arbeitgeber bezahlt». 
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Yves Maurer

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