Die Schweiz ist ein attraktiver Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte. Wenn Sie als Ausländer in der Schweiz arbeiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Arbeitserlaubnis.
Die Bedingungen und Verfahren für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Staatsangehörigkeit, der Art der angestrebten Arbeit und den festgesetzten Quoten für bestimmte Länder.
Warum sind Arbeitsbewilligungen erforderlich?
Der Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz ist bewilligungspflichtig. Dies bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, um eine Arbeitsbewilligung zu erhalten.
Arbeitsbewilligungen dienen dazu, sicherzustellen, dass ausländische Arbeitskräfte in der Schweiz legal arbeiten und dass ihre Beschäftigung die Interessen des Landes nicht beeinträchtigt. Sie tragen auch dazu bei, den Arbeitsmarkt zu regulieren und sicherzustellen, dass ein Gleichgewicht zwischen Schweizer Bürgern und ausländischen Arbeitnehmern besteht.
Arbeitsbewilligungen dienen dazu, sicherzustellen, dass ausländische Arbeitskräfte in der Schweiz legal arbeiten und dass ihre Beschäftigung die Interessen des Landes nicht beeinträchtigt. Sie tragen auch dazu bei, den Arbeitsmarkt zu regulieren und sicherzustellen, dass ein Gleichgewicht zwischen Schweizer Bürgern und ausländischen Arbeitnehmern besteht.
Welche Arten von Arbeitsbewilligungen gibt es?
In der Schweiz gibt es verschiedene Arten von Arbeitsbewilligungen, je nach Dauer und Art der Erwerbstätigkeit.
- Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L): Diese Bewilligung wird ausländischen Personen erteilt, die sich vorübergehend für einen bestimmten Zweck in der Schweiz aufhalten möchten. Sie gilt in der Regel für weniger als ein Jahr und ermöglicht es den Arbeitnehmern, eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
- Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B): Diese Bewilligung wird an ausländische Personen erteilt, die sich dauerhaft in der Schweiz aufhalten möchten, entweder um dort zu arbeiten oder aus anderen Gründen. EU-/EFTA-Bürger können diese Bewilligung erhalten, wenn sie nachweisen können, dass sie unbefristet oder für mindestens ein Jahr angestellt sind. Diese Bewilligung ist in der Regel für fünf Jahre gültig und kann unter bestimmten Bedingungen verlängert werden.
- Niederlassungsbewilligung (Ausweis C): Diese Bewilligung wird Ausländern erteilt, die bereits seit fünf oder zehn Jahren in der Schweiz leben. Sie ermöglicht es den Arbeitnehmern, unbefristet in der Schweiz zu bleiben und eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
- Aufenthaltsgenehmigung mit Erwerbstätigkeit (Ausweis Ci): Diese Genehmigung wird den Familienmitgliedern von Beamten zwischenstaatlicher Organisationen oder ausländischen Vertretungen erteilt. Sie gilt nur für Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre und ist an die Amtszeit des Hauptinhabers gebunden.
- Grenzgängerbewilligung (Ausweis G): Diese Bewilligung wird EU-/EFTA-Bürgern erteilt, die in der Schweiz arbeiten, aber regelmässig in ihr Heimatland zurückkehren. Die Gültigkeitsdauer hängt von der Art des Arbeitsvertrags ab, entweder fünf Jahre für unbefristete Verträge oder die Dauer des Arbeitsvertrags für befristete Verträge.
Wer benötigt eine Arbeitsbewilligung?
Arbeitsbewilligungen für EU/EFTA-Bürger
Dank der Freizügigkeitsabkommen haben Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EFTA-Ländern das Recht, in die Schweiz einzureisen, dort zu leben und zu arbeiten.
Zunächst können Sie sich drei Monate lang im Land aufhalten und haben die Möglichkeit, weitere drei Monate (insgesamt sechs Monate) zu bleiben, indem Sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung beantragen und nachweisen, dass Sie über genügend finanzielle Mittel für Ihren Lebensunterhalt verfügen.
Wenn Sie länger als sechs Monate in der Schweiz arbeiten möchten, müssen Sie vor Arbeitsantritt eine Aufenthaltsbewilligung bei Ihrer Wohngemeinde beantragen. Die Anzahl der Bewilligungen für EU- und EFTA-Bürger ist nicht begrenzt.
Zunächst können Sie sich drei Monate lang im Land aufhalten und haben die Möglichkeit, weitere drei Monate (insgesamt sechs Monate) zu bleiben, indem Sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung beantragen und nachweisen, dass Sie über genügend finanzielle Mittel für Ihren Lebensunterhalt verfügen.
Wenn Sie länger als sechs Monate in der Schweiz arbeiten möchten, müssen Sie vor Arbeitsantritt eine Aufenthaltsbewilligung bei Ihrer Wohngemeinde beantragen. Die Anzahl der Bewilligungen für EU- und EFTA-Bürger ist nicht begrenzt.
Arbeitsbewilligungen für Drittstaatenangehörige
Für Personen aus Drittstaaten gelten strengere Regelungen. Einzelpersonen von ausserhalb der EU/EFTA dürfen nur dann in die Schweiz kommen, um zu arbeiten, wenn sie als „qualifiziert“ gelten. Dies gilt insbesondere für Führungskräfte, Fachleute und Personen mit speziellen Qualifikationen wie Hochschulabsolventen mit mehrjähriger Berufserfahrung.
Für eine kurzfristige Anstellung ist ebenfalls eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Einstellung den wirtschaftlichen Interessen des Landes dient und dass er das benötigte Personal weder auf dem Schweizer noch auf dem EU/EFTA-Markt finden konnte. Bei einem längeren Aufenthalt werden auch die Integrationsfähigkeit und das Potenzial der Person berücksichtigt.
Für eine kurzfristige Anstellung ist ebenfalls eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Einstellung den wirtschaftlichen Interessen des Landes dient und dass er das benötigte Personal weder auf dem Schweizer noch auf dem EU/EFTA-Markt finden konnte. Bei einem längeren Aufenthalt werden auch die Integrationsfähigkeit und das Potenzial der Person berücksichtigt.
Sonderregelungen für das Vereinigte Königreich
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gilt für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs eine Sonderregelung. Personen, die vor dem 1. Januar 2021 ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten haben, können dieses behalten. Die Schweizer Regierung hat Quoten für spezielle Aufenthaltsgenehmigungen für das Vereinigte Königreich festgelegt, bis eine mögliche Einigung über künftige Migrationsbeziehungen erzielt wird.
Wie beantragt man eine Arbeitsbewilligung?
Der Antragsprozess für eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz kann je nach Art der Bewilligung und dem Herkunftsland des Arbeitnehmers variieren. In der Regel muss der Arbeitgeber das Gesuch zum Erhalt der Arbeitsbewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde einreichen.
Für EU/EFTA-Bürger, die eine längerfristige Beschäftigung in der Schweiz anstreben, ist es oft erforderlich, vor Arbeitsantritt eine Aufenthaltsbewilligung bei der Wohngemeinde zu beantragen.
Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten müssen in der Regel ihren Arbeitgeber bitten, den Antragsprozess für sie zu übernehmen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Einstellung den wirtschaftlichen Interessen des Landes dient und dass er keine geeigneten Arbeitskräfte auf dem Schweizer oder EU/EFTA-Markt finden konnte. Die administrativen Schritte obliegen dem Arbeitgeber, der sicherstellen muss, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Für EU/EFTA-Bürger, die eine längerfristige Beschäftigung in der Schweiz anstreben, ist es oft erforderlich, vor Arbeitsantritt eine Aufenthaltsbewilligung bei der Wohngemeinde zu beantragen.
Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten müssen in der Regel ihren Arbeitgeber bitten, den Antragsprozess für sie zu übernehmen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Einstellung den wirtschaftlichen Interessen des Landes dient und dass er keine geeigneten Arbeitskräfte auf dem Schweizer oder EU/EFTA-Markt finden konnte. Die administrativen Schritte obliegen dem Arbeitgeber, der sicherstellen muss, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Gebühren und Dokumente für eine Arbeitsbewilligung
Für die Beantragung einer Arbeitsbewilligung können Gebühren anfallen. Die genaue Höhe der Gebühren hängt von der Art der Bewilligung und dem Herkunftsland des Arbeitnehmers ab. Informationen über die Gebühren für eine Arbeitsbewilligung finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Zusätzlich zu den Gebühren müssen bestimmte Dokumente eingereicht werden, um eine Arbeitsbewilligung zu beantragen. In der Regel müssen jedoch ein gültiger Reisepass, ein Arbeitsvertrag, Nachweise über Qualifikationen und eine Bestätigung des Arbeitgebers über den Bedarf an ausländischen Arbeitskräften vorgelegt werden.
Zusätzlich zu den Gebühren müssen bestimmte Dokumente eingereicht werden, um eine Arbeitsbewilligung zu beantragen. In der Regel müssen jedoch ein gültiger Reisepass, ein Arbeitsvertrag, Nachweise über Qualifikationen und eine Bestätigung des Arbeitgebers über den Bedarf an ausländischen Arbeitskräften vorgelegt werden.
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