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HR

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in der Schweiz

By 9. Februar 2024März 31st, 2024No Comments

Das Arbeitsverhältnis ist geprägt von einem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Dabei spielen insbesondere die Treuepflicht der Arbeitnehmer und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers eine entscheidende Rolle.

In diesem Kontext ist es wichtig, die Persönlichkeit und Gesundheit der Angestellten zu schützen. Dies ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch gesetzlich geregelt, insbesondere im Obligationenrecht (Art. 328 ff. OR) und weiteren Gesetzen wie dem Arbeitsgesetz, Datenschutzgesetz und Gleichstellungsgesetz.
Es geht um die Achtung des Arbeitnehmers in seelischer, geistiger und körperlicher Hinsicht. Im Kern steht der Schutz dieser Sphären vor Eingriffen durch Vorgesetzte, Mitarbeiter und Dritte am Arbeitsplatz.

Allgemeine Treuepflicht des Arbeitgebers - Schutz und Fürsorge

Gemäss Art. 328 OR muss der Arbeitgeber die Persönlichkeit des Arbeitnehmers achten und schützen, auf dessen Gesundheit Rücksicht nehmen.
Geschützte Güter umfassen die physische und psychische Integrität, Freiheit, Ehre sowie Geheim- und Privatsphäre des Arbeitnehmers. Damit alle Elemente, welche die persönliche Integrität des Arbeitnehmers umfassen.
Jeder Arbeitsvertrag bringt eine gewisse Freiheitsbeschränkung mit sich, die der Betroffene Arbeitnehmer mit Vertragsabschluss akzeptiert. Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte sind nicht per se widerrechtlich, sie dürfen jedoch den Zweck des Arbeitsvertrags nicht übersteigen.
Es ist immer abzuwägen, ob der Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers wichtiger ist als die Interessen des Arbeitgebers. So müssen z.B. Mitglieder der Feuerwehr bei der Brandbekämpfung in einem gewissen Mass die Gesundheit und ihr Leben auf Spiel setzen. Demgegenüber sind in einem Büroumfeld keine Situation gerechtfertigt, welche die Gesundheit des Büroangestellten beeinträchtigen.
Bei erheblicher Gefahr für die Gesundheit des Arbeitnehmers haben die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers grundsätzlich zurückzutreten. Insbesondere, wenn die Sicherheit der Mitarbeiter (nur) gegenüber finanziellen Interessen des Arbeitgebers steht.

Gesundheitsschutz

Arbeitgeber tragen die Verantwortung, sämtliche zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um Unfälle und Berufskrankheiten am Arbeitsplatz zu verhindern. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf die Bereitstellung erforderlicher Schutzausrüstung und die Gewährleistung sicherer Arbeitsplätze. Das SECO stellt entsprechende Merkblätter und Checklisten zur Verfügung.
Neben der physischen Sicherheit liegt es in der Verantwortung der Arbeitgeberin, die Mitarbeitenden vor übermässigem Stress zu schützen. Hierzu zählt die Einhaltung von Pausenzeiten und Höchstarbeitszeiten sowie die Zeiterfassung.

Gleichstellung

Ein Arbeitgeber darf nicht einzelne Arbeitnehmer desselben Unternehmens willkürlich, d.h. ohne jeden sachlichen Grund, benachteiligen.
In der Schweiz wird die Gleichstellung zwischen Mann und Frau durch verschiedene gesetzliche Bestimmungen gewährleistet. Gemäss dem Gleichstellungsgesetz besteht der Grundsatz der Lohngleichheit für gleichwertige Arbeit. Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, sicherzustellen, dass Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit den gleichen Lohn erhalten. Arbeitgeber haben die Pflicht, diskriminierende Lohnunterschiede zu verhindern und aktiv für die Gleichstellung einzutreten.

Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz

Arbeitgeber müssen ihre Angestellten vor Mobbing schützen. Sie haben die systematische Ausgrenzung eines Gruppenmitglieds durch die eigene Gruppe ohne berechtigten Grund zu unterbinden.
Mobbing kann die Gesundheit und Arbeitsleistung beeinträchtigen. Arbeitgeber müssen daher für ein angemessenes Arbeitsklima sorgen. Um Mobbing zu vermeiden, sollten Arbeitgeber aktiv über Mobbing aufklären. Bei Bedarf haben Arbeitgeber einzuschreiten und einen fehlbaren Angestellten schriftlich zu verwarnen oder zu entlassen.

Schutz vor sexueller Belästigung - Wahrung der Sittlichkeit

Arbeitgeber haben die Verpflichtung sicherzustellen, dass Arbeitnehmer weder sexuell belästigt werden noch weitere Nachteile durch solche Belästigungen erleiden. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz umfasst alle belästigenden sexuellen Verhaltensweisen, welche die Würde der Betroffenen beeinträchtigen. Dazu zählen das Versprechen von Vorteilen, sexuelle Annäherungen, obszöne Bemerkungen, die das Anstandsgefühl verletzen.
Konkrete Vorfälle bedürfen einer umfassenden Untersuchung. Bei erwiesenen Verletzungen müssen fehlbare Arbeitnehmer mindestens schriftlich verwarnt werden. Bei schwerwiegenden Verfehlungen sollte eine Kündigung ausgesprochen werden.

Datenschutz

Arbeitgeber dürfen die Daten ihrer Mitarbeiter nur so weit verarbeiten, als sie für das Arbeitsverhältnis relevant sind. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte ist nur gestattet, wenn die betreffenden Mitarbeiter ausdrücklich zustimmen. Der Angestellte hat das Recht, seine Daten jederzeit einzusehen. Eventuell inkorrekte Daten sind zu korrigieren oder müssten gelöscht werden.
Die Überwachung von Angestellten durch elektronische Mittel ist nur in engen Grenzen erlaubt. In jedem Fall muss die Überwachung im Voraus angekündigt werden. Auf die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer ist gebührend Rücksicht zu nehmen. Weiterführende Angaben zum Datenschutz am Arbeitsplatz sind auf der Website des EDÖB verfügbar.

Gewährung von Ferien

Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört es, ihren Mitarbeitern mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr zu gewähren. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie weitere Details zu den Ferienregelungen in der Schweiz.

Ausstellung von Arbeitszeugnissen

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, zu jedem Zeitpunkt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder eine Arbeitsbestätigung anzufordern. Ein Zeugnis muss nicht nur vollständig und wahrheitsgemäss, sondern auch wohlwollend formuliert sein. Spätestens bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein Schlusszeugnis auszustellen.

Konsequenzen bei Verletzung der Fürsorgepflicht Arbeitgeber Schweiz

Wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt: Die Vernachlässigung der Fürsorgepflicht durch Arbeitgeber kann vielfältige Konsequenzen nach sich ziehen. Im Falle von Verstössen gegen das Arbeitsgesetz können Arbeitnehmer das kantonale Arbeitsinspektorat einschalten. Betroffene Arbeitnehmer können aber auch direkt rechtliche Schritte ergreifen, indem sie arbeitsrechtliche Klagen gegen den Arbeitgeber einreichen.

Fazit

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist eine essenzielle Grundlage für ein gesundes und vertrauensvolles Arbeitsverhältnis. Arbeitgeber sollten daher nicht nur arbeitsrechtliche Minimalstandards einhalten, sondern proaktiv Massnahmen ergreifen, um eine respektvolle Arbeitskultur zu fördern. Dies wird das Wohlbefinden und die Produktivität der Mitarbeiter positiv beeinflussen.

Die Experten der Alpinum Accounting stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Yves Maurer

Yves Maurer, Geschäftsführer

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